Rechtsprechung
VG Trier, 04.10.2023 - 5 K 1031/22.TR |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 73 Abs 1
Vietnam: Widerruf wegen mangelnder Verfolgungsgefahr aufgrund früherer exilpolitischer Betätigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Trier, 04.10.2023 - 5 K 1031/22
Diese Regelung, die inhaltlich der Vorgängerfassung (§ 73 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AsylG) entspricht, ist weiterhin im Lichte des Art. 11 Abs. 1 lit. e) und f) der Richtlinie 2011/95/EU - Qualifikationsrichtlinie - auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).Die Umstände, die zur Zuerkennung oder umgekehrt zum Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft führen, stehen sich mithin in symmetrischer Weise gegenüber (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).
Es muss feststehen, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründet und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, beseitigt sind und diese Beseitigung als dauerhaft angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).
Der Maßstab der Erheblichkeit für die Veränderung der Umstände bestimmt sich danach, ob noch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).
Die erforderliche dauerhafte Veränderung verlangt vielmehr, dass sich die Veränderung der Umstände als stabil erweist, also der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris).
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Trier, 04.10.2023 - 5 K 1031/22
(vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, juris).